DEUTSCHER JOURNALISTEN-VERBAND NORD HAMBURG – SCHLESWIG-HOLSTEIN GEMEINSAM.MACHEN.

Statut des Erich-Klabunde-Preises

§ 1
Der Erich-Klabunde-Preis wird vom Deutscher Journalisten-Verband Nord, Landesverband Hamburg Schleswig-Holstein (DJV Nord)  – jährlich vergeben. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert.

Der Preis kann geteilt werden. Sollte die Jury keines der eingereichten Werke für preiswürdig halten, wird der Preis nicht verliehen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 2
Mit dem Erich-Klabunde-Preis werden sozialkritisch und/oder sozialpolitisch herausragende journalistische Arbeiten ausgezeichnet. Es können auch mehrere unterschiedliche Werke derselben Autorin/ desselben Autors eingereicht werden.

Das Werk muss einen besonderen Bezug zu Hamburg haben und veröffentlicht worden sein. Die Veröffentlichung darf aber nicht länger als zwei Jahre vor der Ausschreibung erfolgt sein. Jedes Werk kann nur einmal eingereicht werden.

Berücksichtigt werden Beiträge unabhängig von dem Medium, in dem sie veröffentlicht wurden. In Frage kommen Reportagen, Serien, Hintergrundberichte usw., unabhängig davon, ob es sich um text- oder bildjournalistische Arbeiten handelt, jedoch keine Bücher.

Autorinnen und Autoren können sich selbst bewerben, jedoch auch von Kolleginnen und Kollegen oder Redaktionen vorgeschlagen werden.

§ 3
Der Vorstand des DJV Nord beruft für die Vergabe des Erich-Klabunde-Preises eine fünf- oder siebenköpfige Jury. Die Mitglieder sollen möglichst bekannte Personen der Publizistik sein. Der DJV Nord muss in dieser Jury mit zwei Mitgliedern vertreten sein.

§ 4
Für die Organisation ist die Geschäftsstelle zuständig. Von dort erhalten die Jury-Mitglieder die eingesandten Arbeiten. Die Beratung über die Einsendungen erfolgt mündlich. Jedes Jury-Mitglied ist aufgefordert, zwei Favoriten vorzuschlagen. Ist ein Jury-Mitglied verhindert, so sind dessen Favoriten-Vorschläge schriftlich mit Begründung zu unterbreiten. Die Jury sollte - soweit möglich - dann in einer Sitzung die Preisträgerin / den Preisträger in persönlicher Diskussion bestimmen.

Sollte es in einer Abstimmung zu einem Patt kommen, so entscheidet das Los. Den Vorsitz der Jury führt ein Mitglied des DJV Nord.


§ 5
Der Erich-Klabunde-Preis ist möglichst umfassend auszuschreiben. Dies kann durch Veröffentlichungen in Medienzeitschriften, aber auch via Anzeigen geschehen. Die Ausschreibung ist sowohl in Verbandsorganen als auch über die Verbandsöffentlichkeit hinaus vorzunehmen.

§ 6
Die Ausschreibung des Erich-Klabunde-Preises soll jeweils bis spätestens zum 31. August des Jahres erfolgen. Einsendeschluss ist der 30. September (Eingang in der Geschäftsstelle). Die jeweiligen Einsendungen sollen neben dem oder den Beiträgen auch Angaben darüber enthalten, wann und wo der betreffende Beitrag erstmals veröffentlicht worden ist. Der Einsendung ist auch ein kurzer Lebenslauf der Autorin / des Autors beizufügen.

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