
Verjährung
Das Jahr 2023 nähert sich dem Ende. Wir möchten Sie deshalb daran erinnern, dass mit dem Jahreswechsel möglicherweise Ansprüche verjähren.
Wenn Sie Fragen haben oder der Verband für Sie - etwa bei Honorarforderungen oder Schadensersatzansprüchen - fristwahrend tätig werden soll, melden Sie sich bitte umgehend bei uns, spätestens jedoch bis zum Dienstag, den 12. Dezember 2022, damit wir Ihnen noch rechtzeitig helfen können.
Sie erreichen uns telefonisch unter 040 3697100 oder per Email an info@djv-nord.de
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