DEUTSCHER JOURNALISTEN-VERBAND NORD HAMBURG – SCHLESWIG-HOLSTEIN GEMEINSAM.MACHEN.

Journalistenpreise des DJV Nord

Erich-Klabunde-Preis

Mit dem Erich-Klabunde-Preis zeichnet der DJV Nord sozial engagierten Journalismus aus.

Der Preis wurde 1957 von der damaligen Berufsvereinigung Hamburger Journalisten erstmals verliehen und war einer der ersten bundesdeutschen Journalistenpreise.

 

Statut

§ 1
Der Erich-Klabunde-Preis wird vom Deutscher Journalisten-Verband Nord, Landesverband Hamburg Schleswig-Holstein (DJV Nord)  – jährlich vergeben. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert.

Der Preis kann geteilt werden. Sollte die Jury keines der eingereichten Werke für preiswürdig halten, wird der Preis nicht verliehen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 2
Mit dem Erich-Klabunde-Preis werden sozialkritisch und/oder sozialpolitisch herausragende journalistische Arbeiten ausgezeichnet. Es können auch mehrere unterschiedliche Werke derselben Autorin/ desselben Autors eingereicht werden.

Das Werk muss einen besonderen Bezug zu Hamburg haben und veröffentlicht worden sein. Die Veröffentlichung darf aber nicht länger als zwei Jahre vor der Ausschreibung erfolgt sein. Jedes Werk kann nur einmal eingereicht werden.

Berücksichtigt werden Beiträge unabhängig von dem Medium, in dem sie veröffentlicht wurden. In Frage kommen Reportagen, Serien, Hintergrundberichte usw., unabhängig davon, ob es sich um text- oder bildjournalistische Arbeiten handelt, jedoch keine Bücher.

Autorinnen und Autoren können sich selbst bewerben, jedoch auch von Kolleginnen und Kollegen oder Redaktionen vorgeschlagen werden.

§ 3
Der Vorstand des DJV Nord beruft für die Vergabe des Erich-Klabunde-Preises eine fünf- oder siebenköpfige Jury. Die Mitglieder sollen möglichst bekannte Personen der Publizistik sein. Der DJV Nord muss in dieser Jury mit zwei Mitgliedern vertreten sein.

§ 4
Für die Organisation ist die Geschäftsstelle zuständig. Von dort erhalten die Jury-Mitglieder die eingesandten Arbeiten. Die Beratung über die Einsendungen erfolgt mündlich. Jedes Jury-Mitglied ist aufgefordert, zwei Favoriten vorzuschlagen. Ist ein Jury-Mitglied verhindert, so sind dessen Favoriten-Vorschläge schriftlich mit Begründung zu unterbreiten. Die Jury sollte - soweit möglich - dann in einer Sitzung die Preisträgerin / den Preisträger in persönlicher Diskussion bestimmen.

Sollte es in einer Abstimmung zu einem Patt kommen, so entscheidet das Los. Den Vorsitz der Jury führt ein Mitglied des DJV Nord.


§ 5
Der Erich-Klabunde-Preis ist möglichst umfassend auszuschreiben. Dies kann durch Veröffentlichungen in Medienzeitschriften, aber auch via Anzeigen geschehen. Die Ausschreibung ist sowohl in Verbandsorganen als auch über die Verbandsöffentlichkeit hinaus vorzunehmen.

§ 6
Die Ausschreibung des Erich-Klabunde-Preises soll jeweils bis spätestens zum 31. August des Jahres erfolgen. Einsendeschluss ist der 30. September (Eingang in der Geschäftsstelle). Die jeweiligen Einsendungen sollen neben dem oder den Beiträgen auch Angaben darüber enthalten, wann und wo der betreffende Beitrag erstmals veröffentlicht worden ist. Der Einsendung ist auch ein kurzer Lebenslauf der Autorin / des Autors beizufügen.

Der Namensgeber Erich Klabunde

Erich Klabunde, geboren in Berlin am 20. Februar 1907, war Wahl-Hamburger. Nach einer Banklehre studiert er ab 1926 an der Hamburger Universität quer durch die Fächer: Soziologie, Kriminalpsychologie, Zeitungswissenschaften und Nationalökonomie. 

Alexander Zinn, Begründer der Staatlichen Pressestelle in Hamburg und Klabundes Lehrer an der Universität, prägt seine endgültige Berufswahl: Journalist. Zinn vermittelt ihn an den Hamburger Anzeiger, dem er bis 1933 angehört. Dann muss er die Redaktion wegen seiner Mitgliedschaft im Sozialistischen Studentenbund verlassen. Zunächst findet er Arbeit bei einem Wirtschaftsprüfer in Pinneberg und wird später - als Nachfolger des politisch stark exponierten Erich Lüth, der wiederum viel später ein Buch über Klabunde herausbringt - Schriftleiter der Verbandszeitschrift des Deutschen Nähmaschinen-Verbandes und Mitglied der Geschäftsführung. 

Von 1939 an war er fürs Wohnungsbauministerium tätig, was die Weichen stellte: Erich Klabunde baut nach dem Krieg als Geschäftsführer den Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen auf, gründet die Fachzeitschrift Gemeinnütziges Wohnungswesen und konzipiert als Abgeordneter des ersten Deutschen Bundestages und Mitglied des Bundestagsausschusses für das Wohnungswesen das Erste Wohnungsbaugesetz vom 24. April 1950. Von der Oppositionsbank aus gelingt es ihm, einen nahezu einstimmigen Parlamentsbeschluss herbeizuführen. Der Höhepunkt seines Lebens! 

Noch bevor die erste Zeitung wieder erscheinen darf, holen ihn die Engländer wegen seiner sozialpolitisch-genossenschaftlichen Funktion als Geschäftsführer im Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmer in die erste von ihnen eingesetzte Hamburger Bürgerschaft. Erich Klabunde wird sozialdemokratischer Fraktionsvorsitzender. 

Daneben sucht er schon im Sommer 1945 Kontakt zu den alten Journalistenfreunden. Auf sein Betreiben hin gründen sie am 23. November 1945 die Berufsvereinigung Hamburger Journalisten (BHJ) mit ihm als erstem Vorsitzenden. 1947 lädt die BHJ zum Ersten Deutschen Journalistentag nach Hamburg. 

Im Dezember 1949 gründen 63 Vertreter von zwölf Landesverbänden in Berlin den Deutschen Journalisten-Verband. Erich Klabunde wird zum ersten Vorsitzenden gewählt - wenige Tage nachdem er als Hamburger Abgeordneter in den ersten Deutschen Bundestag einzieht. Im Hauptausschuss des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR) ist er maßgeblich am Aufbau eines demokratischen Rundfunks beteiligt. Klabunde setzt sich nach Kriegsende in der Hamburger Trümmerlandschaft für Hunderttausende ein, die kein Obdach haben und ist als ideeller Architekt Mitinitiator des sozialen Wohnungsbaus. 

Er ist engagiert wie kaum ein anderer, "immer sprungbereit zum geistigen Turnier", formuliert Adolf Grimme, der langjährige Generaldirektor des NWDR. Klabunde stirbt am 21. November 1950 in Bad Pyrmont an den Folgen eines Gehirnschlags, den er während einer Sitzung des NWDR-Hauptausschusses erlitten hatte - er wurde nur 43 Jahre alt. 

Erich Klabunde hatte einen offenen Blick und ein offenes Herz für die Probleme der Menschen seiner Zeit - wie auch die Preisträger der vergangenen Jahre. 

(Text: Marina Friedt, Grafik: George Riemann)

Impressionen von der Preisübergabe auf dem 73. Hamburger Presseball

Schleswig-Holsteinischer Journalistenpreis

Der Schleswig-Holsteinische Journalistenpreis würdigt Beiträge hauptberuflich tätiger Journalisten, die hinsichtlich der Recherche, der Darstellung des Themas, des Aufbaus und der Wortwahl als beispielhaft für herausragende journalistische Arbeit und als Beleg für Qualitätsjournalismus in Schleswig-Holsteins Medien gelten können. 

Alle Informationen rund um den Schleswig-Holsteinischen Journalistenpreis finden Sie auf der Homepage 

http://www.shjp.de.

 

 

Ausschreibung 2023

„Zwischen Bewältigung und Überforderung: Krisen ohne Ende – was macht das mit uns?“

Unser wohlgeordnetes Leben steht Kopf. Zur Corona-Pandemie der vergangenen Jahre kam 2022 die Zeitenwende hinzu, der Krieg in der Ukraine. Ein weiterer Kraftakt auch für die Menschen in Schleswig-Holstein. Erneut machen sie die Erfahrung, dass globale Erschütterungen auch das Leben vor Ort einschneidend verändern und hier bewältigt werden müssen.

Was macht das mit den Menschen? Wie gehen sie mit den ebenso ungewohnten wie vielfältigen Herausforderungen um? Wie groß sind ihre Sorgen um Sicherheit und ein bezahlbares Leben, wie weit geht das Mitgefühl für die leidgeprüften Menschen in der Ukraine? Was lässt sich aus den Krisen, die wir nicht für möglich gehalten haben, lernen? Wo müssen Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft umsteuern oder haben es bereits getan? Bremsen die Krisen unsere Ziele oder beschleunigen sie die Entwicklung?

In diesem Rahmen sollen sich die Beiträge für die Bewerbung um den Schleswig- Holsteinischen Journalistenpreis 2023 bewegen. Sie müssen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem Ende der Bewerbungsfrist am 16. Oktober 2023 (Fristverlängerung vom 15. September 2023) erschienen sein. Mit dem Preis, der zum achten Mal vergeben wird, sollen Beiträge gewürdigt werden, die beispielhaft für herausragende journalistische Arbeit in Schleswig-Holsteins Medien sind. Träger des Preises sind die Stiftung des Kieler Presse-Klubs und der Deutsche Journalisten Verband DJV Nord.

Eingereicht werden können journalistische Beiträge in jeder Darstellungsform (Print, Hörfunk, TV, Online, Social Media, Video, Podcast). Die Ausschreibung richtet sich an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten und an Volontärinnen und Volontäre, die für Medien in Schleswig-Holstein tätig sind oder regelmäßig aus Schleswig-Holstein über Schleswig-Holstein berichten. Die Beiträge müssen bis zum 15. September 2022 bei der Stiftung des Kieler Presse- Klubs eingereicht werden. Den eingereichten bzw. nominierten Beiträgen ist ein authentischer Beleg der Veröffentlichung mit Datum und Medium beizufügen.

Bei Printmedien sollte die Einsendung in Papierform als gut lesbare Kopie im Format DIN A 4 erfolgen oder digital als PDF. Bei im Internet veröffentlichten Beiträgen sind gut lesbare Screenshots der betreffenden Websites als PDF- Dateien und mit Angabe der URL-Adresse einzureichen. Hörfunk- und Fernsehbeiträge, Videos oder Podcasts werden auf DVD erbeten oder sollten per Link zugänglich sein.

Für Serien oder Gemeinschaftsproduktionen behält sich die Jury vor, eingereichte Beiträge einzeln und bezogen auf die Hauptautorin oder den Hauptautor zu bewerten. Grundsätzlich werden nur Beiträge berücksichtigt, zu denen auch ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular vorliegt. Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber wird nur mit einem Beitrag zum Wettbewerb zugelassen.

Ausgelobt werden drei Preise, die mit 2.000, 1.500 bzw. 1.000 Euro dotiert sind sowie ein Nachwuchsförderpreis (500 Euro) für junge Journalistinnen und Journalisten. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Ihr gehören Vertreter des DJV Nord, des Kieler Presse-Klubs, der Fachhochschule Kiel, der Hamburger Akademie für Publizistik, des NDR-Landesfunkhauses Kiel und des Kieler Büros der Deutschen Presse-Agentur an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Feierstunde statt, bei der die Preisträgerinnen und Preisträger sowie ihre Beiträge bekannt gegeben und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung des Beitrages werden der Stiftung des Kieler Presse-Klubs und dem DJV Nord die zur Präsentation bzw. Vorführung des eingereichten Beitrages im Rahmen der Preisverleihung erforderlichen Rechte eingeräumt.

Weitere Informationen sowie ein Online-Bewerbungsformular finden Sie unter www.shjp.de. Bewerbungen werden an die Mail-Adresse kielerpresseklub@t-online.de. erbeten. Hier, wie auch unter info@djv-nord.de, werden außerdem Rückfragen beantwortet.

Reinhardt Hassenstein
(Vorsitzender der Stiftung des Kieler Presse-Klubs)

Kai Dordowsky
(2. Vorsitzender des DJV Nord)

Büroanschrift für beide Institutionen: Andreas-Gayk-Str. 7
24103 Kiel

Die Träger des SHJP

DJV Nord 

Der DJV Nord ist der Zusammenschluss von hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten in Hamburg und Schleswig-Holstein. Er vertritt die beruflichen, rechtlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder und kümmert sich um ihre tariflichen Belange. Der DJV tritt für unabhängige Medien ein, engagiert sich für die Qualitätssicherung im Journalismus und stärkt die Interessen der Journalistinnen und Journalisten in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Kieler Presse-Klub e.V.

Der Kieler Presse-Klub e.V. ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern aus den Medien, der Politik, der Wirtschaft und von Verbänden. Der Verein hat die Aufgabe, Verständnis für die Arbeit der Presse zu wecken und gute Beziehungen zu Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zu pflegen. Außerdem ist der Klub Träger einer Stiftung, die sich um die Ausbildung junger Journalistinnen und Journalisten kümmert und in Not geratenen Journalistinnen und Journalisten hilft. Die Stiftung ist Herausgeber der Geschichte der Presse in Schleswig-Holstein 
und verleiht alljährlich den schleswig-holsteinischen Journalistenpreis.
www.kielerpresseklub.de

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