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Pressemitteilungen

Drei Fragen an

Benno Pöppelmann

18.08.2016

DJV-Justiziar und Leiter der Kommission Urheberrecht zur Urheberrechtsreform

1.  

1.  Herr Pöppelmann, die Bundesregierung will das Urheberrecht reformieren und hat einen Gesetzentwurf in den Bundstag eingebracht. Der DJV arbeitet seit langem für eine solche Reform. Sind Sie zufrieden?

Mit dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums konnten die Mitglieder des DJV zufrieden sein. Auch, wenn er nicht perfekt war, weil es auch danach  z.B. kein effektives Verbandsklagerecht zur Durchsetzung branchenweiter Vergütungsregeln gegeben hätte, überwogen doch die Vorteile des Entwurfs. Vor allem den Ansatz, Anreize zum Abschluss von Vergütungsregeln zu setzen, verfolgte er konsequent. Der Regierungsentwurf sieht dagegen fast nur Verschlechterungen gegenüber der geltenden Rechtslage vor. Das darin enthaltene Auskunftsrecht ist für viele Kreative ausdrückliche ausgeschlossen, jahrzehntelange Pauschalverträge sollen gesetzlich erlaubt werden und das Anliegen, angemessene  Vergütungen in Fällen von Mehrfachnutzungen zu bekommen, wird darauf reduziert, dass die Häufigkeit der Nutzung ein Kriterium der Angemessenheit sein kann, nicht sein muss.   

2.   2.  Aber in ihrer Begründung spricht die Bundesregierung doch von einer Benachteiligung der Urheber und davon, dass die Kreativen nicht genügend an den Erträgen der Vermarktung ihrer Werke beteiligt werden. Wie passt das zusammen?

Das müssten diejenigen gefragt werden, die den Entwurf zwischen Ministeriumsschreibtisch und Kabinettstisch nachteilig verändert haben. Von dem ursprünglichen Vorhaben der Koalition, die vertragsrechtliche Stellung der UrheberInnen durch gesetzliche Ansprüche zu stärken, ist jedenfalls fast nichts übriggeblieben. Die Regierung trifft in ihrem Entwurf die durch Tatsachen untermauerte Feststellung, dass Urheber bei Vertragsverhandlungen in aller Regel ihren Verlagen, Rundfunkunternehmen oder sonstigen Gegenüber strukturell unterlegen sind. Sie zieht aber aus dieser Erkenntnis keine die Vertragsverhandlungen zu Gunsten der Urheber erleichternden Schlüsse. Im Gegenteil: sie verschärft die Unterlegenheit noch in vielen Fällen.

3.   3.  Und wie geht die Bundesregierung in ihrem Entwurf mit Journalisten um?

Sie werden zu den Verlierern dieser „Reform“ zählen. Weder ist für sie ein Auskunftsrecht hinsichtlich der Verwendung ihrer Werke vorgesehen, noch werden sie zukünftig Total-buy-Out-Verträge abwehren können. Nicht einmal eine Vergütung für jeden Fall der Nutzung ihrer Werke oder für die Einräumung umfangreicher Rechtepakete ist ihnen sicher. Der Regierungsentwurf ist für sie ein Trauerspiel.  Die Fragen stellte Stefan Endter aus: Nordspitze 3/16
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