Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit? Diskussion in den Bücherhallen Hamburg
Die Rahmenbedingungen der Meinungsfreiheit haben sich seit der Verkündung des Grundgesetzes grundlegend verändert: Während damals nur wenige, medienerfahrene Personen öffentlich Gehör fanden, ermöglichen digitale Plattformen heute nahezu jeder und jedem den Zugang zu einem potenziellen Millionenpublikum. Gleichzeitig wächst bei vielen Menschen das Gefühl, die eigene Meinungsfreiheit sei in Gefahr. Welche rechtlichen Grenzen bestehen, welche Gefährdungen lassen sich beobachten, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Gesellschaft und Medien? Darüber sprach Stefan Endter, Geschäftsführer des DJV Nord, mit Dr. Tobias Mast und Karina Hesse. Die gut besuchte Veranstaltung, eine gemeinsame Veranstaltung der Bücherhallen Hamburg, des Leibniz Institut für Medienforschung I Hans Bredow Institut und des DJV Nord im Rahmen der Woche der Meinungsfreiheit, fand am 4. Mai statt.
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG schützt Meinungen sowohl im Interesse der kommunikativen Entfaltung des Einzelnen als auch im Interesse der freiheitlichen Demokratie. "Das bedeutet aber nicht, dass jeder uneingeschränkt alles sagen und schreiben darf, denn die Grenzen der Meinungsfreiheit sind ebenfalls in Art. 5 GG festgehalten: die allgemeinen Gesetze, die dem Schutz der Persönlichkeit anderer Menschen dienen“, erläuterte Tobias Mast, der am HBI zu den Spielregeln digitaler Kommunikationsräume forscht. Die Meinungsfreiheit gehe insofern in Deutschland weiter als in den USA, weil es in Deutschland nicht nur ein grundgesetzliches Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit gebe, sondern das Äußerungsrecht des einen gegen das (Äußerungs- und) Persönlichkeitsrecht des anderen von der Justiz in jedem Einzelfall abgewogen werden müsse, so dass die Rechte beider Seiten so weit wie möglich gewahrt würden.
Schwierige Abwägung für die Gerichte
Mit der Abwägung dieser Rechte hätten sich auch Gerichte allerdings manchmal schwer getan, meinte Karina Hesse, langjährige Verlagsjustitiarin Presserecht bei Axel Springer, So hätten etwa Land- und Kammergericht Berlin entschieden, dass Renate Künast als damalige Bundestagsabgeordnete Äußerungen bei Facebook wie: „Stück Scheiße“, „Schlampe“ oder auch „Drecksau“ aushalten müsse, sie habe diese Äußerungen mit einem mehr als 30 Jahre zurückliegenden Kommentar provoziert. Erst das Bundesverfassungsgericht habe diese Auffassungen korrigiert. Auch bei einem Bezug zu einer öffentlichen Debatte sei nicht jede Äußerung erlaubt. Auch Politiker müssten nicht alles aushalten, mehr noch: Es könne nicht erwartet werden, dass sich noch jemand für Staat und Gesellschaft einsetze, wenn sein oder ihr Persönlichkeitsrecht nicht genügend geschützt würde. Auch die Strafverfolgungsorgane hätten manchmal Probleme mit der komplexen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit des einen und Persönlichkeitsrecht des anderen, und dann stehe morgens um 6 Uhr die Polizei auf der Matte, große Aufregung — und später würde die Sache ganz leise eingestellt.
Angst vor unangenehmen Konsequenzen
Ein weiteres Thema waren Umfragen, bei denen etwa die Hälfte der Befragten angegeben hatten, sie hätten negative Konsequenzen zu spüren bekommen, weil sie ihre Meinung gesagt hätten, mehr als die Hälfte hatten sogar erklärt, sie seien vorsichtiger als früher mit einer Meinungsäußerung, weil sie negative Reaktionen befürchteten. Mast und Hesse waren sich einig darin, dass eine solche Zurückhaltung ein Problem für den offenen Diskurs sei. Allerdings sei eine negative Reaktion, wie etwa die sachliche Kritik einer Sichtweise, keine Einschränkung von Meinungsfreiheit, sondern Teil von Debattenkultur. Wer erwarte, dass niemand die eigene Meinung hinterfragt oder ablehnt, verkenne die Bedeutung von Meinungsfreiheit.
Impressionen der Talkrunde über Meinungsfreiheit
Alle Fotos von Stephan Wallocha. (Zum Vergrößern auf die Fotos klicken.)