DJV begrüßt Gesetzesinitiative

Presse-Auskunftsanspruch Schleswig-Holstein

28.01.2026
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Stefan Endter
Porträt Stefan Endter

Hamburg/Kiel. Der DJV-Nord begrüßt die Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion zur Stärkung des presserechtlichen Auskunftsanspruches. „Das Landespressegesetz muss so gestaltet sein, dass die Medien in die Lage versetzt werden, ihren Auskunftsanspruch gegenüber dem Staat notfalls auch schnell gerichtlich durchsetzen zu können“, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbands Nord (DJV Hamburg-Schleswig-Holstein), Stefan Endter. Deshalb sei es gut, dass sich die SPD im Landtag von Schleswig-Holstein für eine entsprechende Änderung des Landespressegesetzes einsetze. 

Mit der Initiative soll erreicht werden, dass Medien direkte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen können, wenn ihr Auskunftsersuchen abgelehnt wird.

Die SPD reagiert damit auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein vom Oktober 2025 (Az: 6 MB 28/25). Das Gericht hatte die Verweigerung der erbetenen Auskunft als Verwaltungsakt eingestuft. Dies hat zur Folge, dass vor einer gerichtlichen Klärung noch ein zeitaufwendiges Widerspruchsverfahren durchlaufen werden muss. Der DJV sieht darin eine Behinderung der journalistischen Arbeit.

„Das Grundrecht auf Pressefreiheit verlangt nach einem effektiven Rechtschutz“, betonte die Vorsitzende des DJV-Nord, Marina Friedt.

Der DJV Nord vertritt als Berufsverband und Gewerkschaft die Interessen der hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten in Hamburg und Schleswig-Holstein.

F.d.R. und bei Nachfragen:

Stefan Endter

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Geschäftsführer

endter@djv-nord.de

Mobil: 0178 51 97 109

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