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Meldung Nordspitze

NDR reagiert auf Klageschrift des DJV

Auch Freie haben Anspruch auf ein Zeugnis

03.04.2023

Wie sieht es mit einer Beurteilung aus, wenn die freie Mitarbeit beim NDR endet oder der Rahmenvertrag nicht verlängert wird? Bisher schickte die Personalabteilung des NDR in Hamburg festen Freien bloß einen als „Beschei-nigung“ bezeichneten Nachweis über die Art und Dauer ihrer Tätigkeit sowie – auf Wunsch – Angaben über Leistung und Verhalten.

So ging es auch einem Mitglied des DJV Niedersachsen, das nach mehr als zehn Jahren zu einem neuen Arbeitgeber wechseln wollte und die Redaktionsleitung des NDR in Hannover um ein Zeugnis bat. Nach einigen Wochen erhielt der Kollege dann lediglich eine „Bescheinigung“.

Auf Nachfrage beim NDR, warum kein übliches Zeugnis übersandt worden war, teilte die Personalabteilung mit, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. Denn die sogenannten festen Freien sollten keine Möglichkeit haben, mit Hilfe eines erteilten Zeugnisses auf eine Festanstellung zu klagen. Auch der Hinweis des Kollegen, dass er den NDR ja verlassen und daher sicherlich keine Anstellung einklagen wolle, änderte zunächst nichts. Ursula Meschede, Justiziarin des DJV Niedersachsen, entschied gemeinsam mit dem Mitglied, vor dem Arbeitsgericht auf Ausstellung eines mit „Zeugnis“ ausgewiesenen Nachweises der Zusammenarbeit zu klagen. Nun reagierte der NDR: Kurz nach Eingang der Klageschrift kontaktierte die Rechtsabteilung aus Hamburg den DJV Niedersachsen, um einzulenken. Der Kollege erhielt nun einen Nachweis über die Zusammenarbeit mit dem NDR, auf dem auch „Zeugnis“ steht.

Wie zu hören ist, wurde seitens der Personalabteilung des NDR in Hamburg daraufhin die bisherige Praxis der Erteilung lediglich einer „Bescheinigung“ eingestellt. Künftig will der NDR festen Freien Zeugnisse ausstellen. 

(ce)

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