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Aktueller Rechtsfall

Was tun, wenn die Kündigung droht?

04.04.2023

RTL hat entschieden, mehr als 20 G+J-Titel einzustellen und bis zu 700 Vollzeitstellen abzubauen. Die Zahl der Menschen, die in der Folge ihren Arbeitsplatz verlieren könnten, wird mit Blick auf die in Teilzeit tätigen Beschäftigten deutlich größer sein. Vor diesem Hintergrund soll an dieser Stelle über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer betriebsbedingten Kündigung informiert werden. 

Vorweg: Alle Mitglieder des DJV können sich an den Verband wenden, der sie im Rahmen ihrer Mitgliedschaft kostenlos durch die Syndikusanwält*innen berät und gegebenenfalls auch vor Gericht oder außergerichtlich vertritt. Das Kündigungsverfahren: Eine Kündigung setzt zunächst ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) voraus. Der Arbeitgeber muss danach den Betriebsrat in jedem Einzelfall anhören. Der Betriebsrat hat dann eine Woche Zeit, um Bedenken zu formulieren und einen Widerspruch zu erheben. Ein solcher Widerspruch verhindert aber die Kündigung nicht. Diese muss Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer schriftlich als Original mit Unterschrift zugestellt werden.

Ziel der Kündigung ist es, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der einschlägigen Kündigungsfrist (Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag) zu beenden. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist läuft das Arbeitsverhältnis mit allen wechselseitigen Rechten und Pflichten weiter. Beispielsweise muss der Arbeitgeber weiter das Gehalt, das Presseversorgungswerk sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zahlen.

Was müssen Sie beachten? Mit Zugang der Kündigung laufen zwei wichtige Fristen: 1. Sie müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. 2. Innerhalb von drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden – sonst wird die Kündigung rechtskräftig.

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich unter westheuser@djv-nord.de oder endter@djv-nord.de bei uns. 

(Stefan Endter)

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