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Pressemitteilungen

Ausblick und Rückblick

Tarifverhandlungen im NDR

07.07.2022

Die laufenden Verhandlungen im NDR über höhere Gehälter, Honorare und Renten sind in diesem Jahr besonders schwierig. Für die Beschäftigten geht es erneut um dauerhafte Gehalts- und Honorarerhöhungen. Gleichzeitig ist angesichts der rasanten Preissteigerungen eine schnelle und spürbare finanzielle Entlastung gefragt.

Der NDR kontert erwartbar mit Grenzen, die der Rundfunkbeitrag setzt sowie mit eigenen steigenden Kosten, etwa für Energie. Und verweist auf den bescheidenen Gehaltsabschluss im öffentlichen Dienst. Der wurde allerdings schon im letzten Herbst vereinbart, also „in einer anderen Welt“. Nach mehreren Runden hat der NDR am 28. Juni ein verbessertes Angebot gemacht, auf Wunsch aller Gewerkschaften für eine kurze Dauer von zwölf Monaten, hier skizziert: Die Gehälter sollen zum 1.10.2022 um zwei Prozent steigen, dazu gibt es eine Einmalzahlung von 2200 bzw. von 2400 Euro für „niedrigere“ Vergütungsgruppen. Die Effektivhonorare steigen ebenfalls um zwei Prozent, arbeitnehmerähnliche Freie erhalten eine Einmalzahlung von 2300 Euro. Vergütungen von Volontär*innen und Auszubildenden steigen um 50 Euro.

Wir fordern eine Einmalzahlung auch für Rentner*innen und eine Reihe von Verbesserungen für Freie (frei-frei und fest-frei). Am 30. August setzen wir im NDR die Verhandlungen über höhere Gehälter, Honorare und Renten fort.

Verhandelt: Der Tarifvertrag über hybrides Arbeiten im NDR – eine Kombination aus Arbeit im und außerhalb des NDR – kann spätestens im August in Kraft treten. Die Regelung muss noch von allen Gremien beschlossen werden. Bis dahin behandelt der NDR Wünsche nach dieser Art des flexiblen Arbeitens so, wie es im Tarifver- trag geregelt sein wird, das heißt vor allem:

– Arbeit im Homeoffice ist nur freiwillig möglich. – Es gibt ein einfaches Verfahren für den erfor- derlichen Antrag auf Arbeit im Homeoffice

wie auch für die Entscheidung über den Home- office-Wunsch. Der NDR hat erklärt, dass eine Kultur des Vertrauens gelebt werden soll.

– Arbeit im Homeoffice soll über einen Zeitraum von drei Monaten betrachtet nicht mehr als die Hälfte der Arbeitszeit ausma- chen. „Soll“ bedeutet, dass Ausnahmen im Einzelfall möglich sind, der Ausgleichszeitraum von drei Monaten erlaubt längere Homeoffice-Phasen am Stück.

– Neben der Arbeit, die teils im Homeoffice und teils im NDR stattfindet, ist im beschränkten Umfang auch Telearbeit möglich, das ist Arbeit ausschließlich in den eigenen vier Wänden, ggf. mit Mobiliar des NDR. 

Anja Westheuser

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