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Pressemitteilungen

Aktueller Rechtsfall

Auch Journalist*innen haben ein Recht am eigenen Bild

30.09.2021

Journalist*innen verzichten durch Ausübung ihrer Arbeit nicht auf ihre Persönlichkeitsrechte (Foto: Ibrahim Ot)

Ein Fernsehjournalist beruft sich auf sein Recht am eigenen Bild und verklagt die AfD-Fraktion im Thüringischen Landtag. Das Landgericht Erfurt gibt der Klage statt und untersagt es der AfD-Fraktion, das streitgegenständliche Foto, das den Journalisten bei einem Interview mit Björn Höcke zeigt, weiter zu nutzen. Verstößt die AfD-Fraktion gegen dieses Urteil, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro – ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monate, zu vollziehen an den Mitgliedern des Fraktionsvorstandes – festgesetzt werden.

Die Entscheidung vom 19.11.2020 (Az: 8 O 559/20) ist juristisch in mehrfacher Weise beachtlich. Zunächst stellt das Gericht klar, dass es auch Journalistinnen und Journalisten in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht hinnehmen müssen, dass ihr Bildnis zu (werblichen) parteipolitischen Zwecken verwendet wird. Wörtlich heißt es in den Urteilsgründen: „Der Kläger begibt sich allein aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als Journalist und Fernsehkorrespondent nicht seiner Persönlichkeitsrechte. Aus seinem Berufsbild und Auftreten als Fernsehkorrespondent darf nicht abgeleitet werden, der Kläger willige eo ipso in das Fotografiertwerden durch beliebige Dritte und in die spätere Veröffentlichung des Lichtbildes ein. Der Datenschutzstandard ist für Medienvertreter nicht abzusenken. Im Gegenteil bedarf ein Journalist – zur umfassenden Sicherung der Meinungs- und Pressefreiheit – eines gesteigerten Schutzes, um jeden chilling effect, jedwede abschreckende Wirkung und Beeinträchtigung seiner Tätigkeit zu vermeiden. Das Recht von Journalisten, zu berichten und investigativ tätig zu sein, muss weiter gestärkt und wirksam geschützt werden.“ Zum anderen legt die Erfurter Kammer dar, warum das Europäische Datenschutzrecht auch Parlamentsfraktionen in Deutschland bindet und sie sich bei ihrer politischen Arbeit nicht auf die Pressefreiheit berufen können.

Stefan Endter

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