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Pressemitteilungen und News

Tantiemen der VG Wort

Zählmarken einbauen (lassen) und Geld verdienen

05.04.2022

Die Autorin dieses Artikels, Redaktionsleiterin der NORDSPITZE Claudia Piuntek, ist Delegierte der Wahrnehmungsberechtigten der VG Wort. (Foto: Christina Czybik)

Den meisten Autor*innen ist bekannt, dass man mit Texten Geld verdienen kann, wenn sie bei der VG Wort gemeldet werden. Aber wie funktioniert das eigentlich mit den Zählmarken? Für welche Art von Texten sind sie geeignet und welche alternativen Meldemöglichkeiten bietet die VG Wort? Und dann noch: Welche Fristen gilt es zu beachten?

Bei METIS anmelden und loslegen

Wer Tantiemen für Texte erhalten will, braucht zunächst einmal einen Wahrnehmungsvertrag bei der VG Wort. Für sämtliche Texte, die im Internet veröffentlicht wurden, gibt es im Meldeportal T.O.M. (das Kürzel steht für Texte.Online.Melden) links einen Reiter: Registrieren Sie sich einmalig und melden Sie sich dann im METIS-Bereich an (METIS steht für „Texte im Internet“).

Was alles meldefähig ist

Wenn man eingeloggt ist, stehen oben auf der METIS-Seite persönliche Karteinummer und Name. Meldefähig sind Online-Artikel, Blogbeiträge, Texte für Presseagenturen, E-Books und Texte auf eigenen Websites sowie Hörfunk- und TV-Manuskripte der öffentlich-rechtlichen Sender, die online verfügbar sind (nur Sonderausschüttung). Neuerdings meldefähig sind Hörbücher und Hörspiele, die ab 2021 erschienen sind und als Audio-Download vertrieben werden.

Was (noch) nicht meldefähig ist

Audiodateien wie Podcasts, Texte in Videos und Multimedia-Präsentationen können aktuell (noch) nicht gemeldet werden. Ebenfalls nicht meldefähig sind Texte mit Kopierschutz.

Reguläre Ausschüttung mit Zählmarken

Wer Texte auf Websites veröffentlicht, die mit Zählmarken ausgestattet sind, nimmt an der regulären Ausschüttung teil und kann hier seine Beiträge melden. Die online veröffentlichten Texte müssen einen Mindestumfang von 1800 Zeichen (inklusive Leerzeichen) und aktuell mindestens 1500 Zugriffe innerhalb eines Kalenderjahres haben. Bei Texten von mehr als 10.000 Zeichen reichen 750 Zugriffe pro Jahr. Das gilt auch für eigene Websites oder Blogs – sie sind nur meldefähig, wenn sie eigene Zählmarken haben.

Es gibt also zwei Varianten, mit denen Autor*innen ihre Texte mit Hilfe von Zählmarken zu Geld machen können: Über die Seiten von Auftraggebern, die Zählmarken eingebaut haben und über eigene Blogs/Websites mit Zählmarken.

Hier können Autor*innen Zählmarken recherchieren oder für die eigene Website bestellen: Im Meldeportal T.O.M. einloggen, den METIS-Bereich anklicken und oben auf den Reiter Zählmarken gehen.

Online-Texte zur Sonderausschüttung melden

Was tun, wenn eigene Texte auf einer Verlagsseite veröffentlicht wurden, die keine Zählmarken hat? Für Texte, die nicht
an der regulären Ausschüttung teilnehmen, gibt es die jährliche Sonderausschüttung. Autor*innen können pro Internetseite und pro Kalenderjahr nur eine Meldung erstellen. Auch hier gilt, die Texte müssen mindestens 1800 Zeichen lang sein. Meldefähig sind auch Texte hinter Bezahl- oder Login-Schranken. Wichtig: Für jeden Text gibt es jedes Jahr eine neue Meldemöglichkeit.

Meldefristen enden am 1. Juli und 31. Januar

Reguläre Ausschüttung: Urheber*innen müssen ihre Online-Texte für Zugriffe im Kalenderjahr 2021 bis spätestens zum 1. Juli 2022 melden.

Sonderausschüttung: Die Meldefrist für Texte, die 2022 im Internet verfügbar waren, endet am 31. Januar 2023.

(Claudia Piuntek)

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